Leiden oder Leitkultur

Leitkultur

Der Staat hat mit Leitkultur nichts zu schaffen, weil sie Sache der Gesellschaft sein muss. Die Union unternimmt auf der Suche nach verlorenen Wählerstimmen trotzdem wiederholt eigene Definitionsversuche. Der neueste Ansatz: Anti-Antisemitismus.

Nach einem Vorstoß der Union hat der Bundestag Anfang des Jahres rechtzeitig vor dem Holocaust-Gedenktag erweiterte Maßnahmen zur Bekämpfung von Antisemitismus beschlossen. Neben der Einsetzung eines Antisemitismus-Beauftragten findet sich in dem Antrag auch eine Passage, die an die Äußerungen der Union vom Jahresanfang anschließt. Dort hieß es: „Wer jüdisches Leben in Deutschland ablehnt oder das Existenzrecht Israels infrage stellt, kann keinen Platz in unserem Land haben“. Die „uneingeschränkte Akzeptanz jüdischen Lebens“ sei „Maßstab gelungener Integration“.

Im beschlossenen Antrag ist davon die Rede, dass der Bundestag „dem Aufruf zum Hass gegen Teile der Bevölkerung“ sowie der „Gefährdung des friedlichen Zusammenlebens durch geistige Brandstifter frühzeitig durch die Einstufung dieser Verhaltensweise als besonders schwerwiegendes Ausweisungsinteresse“ entgegentreten wolle. Anscheinend haben die Union und mit ihr fast der gesamte Bundestag (Die Linke enthielt sich) doch noch ein Stück Leitkultur entdeckt, nachdem Innenminister De Maizière zuletzt nicht recht damit zurande kam.

Anti-Antisemitismus als Leitkultur

Denn die Union war zwar clever genug, die Ausweiseandrohung an eine begangene Straftat zu knüpfen. Der im Antrag angesprochene Paragraph 54 Absatz 1 Nr. 5 Aufenthaltsgesetz ist mit dem Tatbestand der Volksverhetzung im Strafgesetzbuch identisch. Dennoch schwingt in den zitierten Sätzen eine unangenehme Implikation mit: Hier betreiben gewählte Volksvertreter eine Politik, welche die Gesinnung der Bürger ins Auge fasst und ergänzen die Bedingungen für einen Verbleib in Deutschland um die Übernahme bestimmter Ansichten.

Natürlich ist jeder, der das Existenzrecht Israels bestreitet, ein Antisemit. Aber eine Gesinnung allein darf keine rechtlichen Konsequenzen nach sich ziehen. Verfechter extremistischen Gedankenguts können und sollten vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Doch solange sie keine Straftaten begehen, muss ihre Gesinnung für sie folgenlos bleiben. Das ist die negative Meinungsfreiheit, die keine Grenze kennt: Ich darf meinen, was ich will. Die positive Meinungsfreiheit hingegen kennt durchaus Grenzen. Ich darf nicht alles sagen, nur weil ich es meine. Gesetze zu Beleidigung, Volksverhetzung, Ruhestörung usw. beschränken dieses Recht. Der Bundestag rüttelt mit seinem unpräzise formulierten Antrag nun an der negativen Meinungsfreiheit, an der Freiheit des Denkens.

Die Freiheit des Denkens im Blick

Man wird aus rechtskonservativen Kreisen vielleicht entgegnen wollen, dass man doch schon jetzt nicht denken darf, was man möchte, geschweige denn es kundtun. Man denke an Thilo Sarrazin. Aber genau hier tut sich der Unterschied auf, um den es geht und der zu verwischen droht. Denn Dürfen darf man in zweierlei Hinsicht: Erstens rechtlich und zweitens gesellschaftlich. Sarrazins Buch ist bis heute nicht verboten. Die Gesellschaft jedoch hat größtenteils mit ihm gebrochen. Das muss er aushalten, rechtliche Konsequenzen darf er nicht aushalten müssen, ohne eine Straftat begangen zu haben. Das Augenmerk des Staates liegt legitimerweise allein auf den Taten seiner Bürger, nie auf deren Gedanken.

Das ist die Krux mit der Leitkultur: Soll sie nicht trivial sein und sich in Gemeinplätzen wie Toleranz, Gleichberechtigung und dergleichen erschöpfen, in bloßem sogenannten Verfassungspatriotismus also, schlägt sie um in Dogmatik. Wir schütteln uns die Hände, wir verteidigen das Existenzrecht Israels – willst Du zu Uns gehören, tust du es uns besser gleich. So funktionieren Gruppen, Parteien, Freundeskreise, aber so darf Staat nicht funktionieren. Denn der Staat stellt die eine Gruppe dar, der der Einzelne nicht entkommen kann, die auch dann noch Gewalt über ihn hat, wenn er sich auf eine einsame Hütte zurückzieht.

Die Leitkultur gehört daher ebenso wenig in die Hände des Staates wie die Esskultur oder die Dichtkunst. Schon der Begriff verrät es: Kulturelles kann nicht authentisch von Oben vorgegeben werden, es entstammt stest allein aus der Mitte einer Gesellschaft. Gegenbeispiele hören auf so denkbar problematische Namen wie „Kulturrevolution“. Hierin verbirgt sich dann auch das eigentliche Problem von Alexander Dobrindts „konservativer Revolution“.

Pluralismus von Staat und Gesellschaft droht zu verschwinden

Ob wir uns die Hand geben oder nicht ist deshalb Sache der Gesellschaft, nicht des Staatsapparats. Das ist der grundlegende Pluralismus auf dem eine Demokratie fußt. Erinnern wir uns: Eine Demokratie zeichnet sich nicht dadurch aus, dass die Regierung gewählt wurde, sondern dadurch, dass jene Regierung jederzeit gewaltfrei abgewählt werden kann. Damit dies möglich ist, bedarf es freier geheimer Wahlen, unabhängiger Parteien usw. Vor allem aber bedarf es einer Gesellschaft, aus der heraus sich überhaupt eine Opposition gegen die Regierung bilden kann. Wird die Kultur an den Staat outgesourced, legt der Staat also fest, wer wir sind, wird diese Möglichkeit zum Dissens aufgehoben.

Als im Herbst 2015, von dem wir schon sprechen wie vom 11. September, eine Willkommenskultur durch das Land schwappte, lagen Staat und Gesellschaft augenscheinlich in trauter Einigkeit beisammen. Als einige Monate später Landtage gewählt wurden, war diese Harmonie aufgekündigt. Die Regierung betrieb noch die selbe Politik, aber die Gesellschaft hatte sich in großen Teilen von dieser Politik abgewandt. Auch wenn dies paradoxerweise eine Partei in die Parlamente spülte, deren demokratische Gesinnung man mit Recht in Zweifel ziehen kann – das war Demokratie. Diesen Dissens auszuhalten, ist das Merkmal einer offenen Gesellschaft. Eine wie auch immer geartete Leitkultur mittels Staatsgewalt durchzusetzen, beschneidet den demokratischen Prozess. Sie ersetzt den komplexen Ablauf von seine Stimme erheben, sich zuhören, miteinander debattieren und Kompromisslösungen erarbeiten, durch eine Vorab-Lösung, die das ihr zugrundeliegende Problem überhaupt nicht kennt.

Öffentliche Diskussion? „Wir lassen das!“

Im Fall der Willkommenskultur wurden vor allem deshalb die mit der Flüchtlingskrise einhergehenden Probleme nicht bewältigt. Themen wie die Europäische Einheit, Behördenversagen und Integrationsfragen rutschen von dem Silbertablett auf dem schließlich ein „Wir schaffen das“ präsentiert wurde, das als zuversichtliche Motivationsphrase seine Berechtigung hatte, als verordnete politische Haltung aber genau diese Berechtigung zunichte machte. In der apolitischen Natur dieses Satzes versteckte sich seine antidemokratische Dimension: Es gibt hier nichts zu besprechen, nur viel zu tun, lautete seine Botschaft.

Die deutschen Wähler haben in der Folge in einem Akt zivilen Ungehorsams damit begonnen, sehr viel zu reden. Das miteinander Sprechen kam ihnen dabei allerdings größtenteils abhanden. Denn diejenigen Bürger, die sich nach wie vor auf (offizieller) Regierungslinie befanden, mussten den Gesprächsbedarf der Gegenseite an sich schon als Affront begreifen. Miteinander sprechen hieße ja bereits, die eigene Position des sprachlosen „Wir schaffen das“-Mantras aufzugeben. Die Regierungsgegner wiederum mussten die Verweigerung des Diskurses als Arroganz und Verrat der demokratischen Werte verstehen und wähnten sich in der Folge umso einseitiger im Recht.

Wenn nun der Antisemitismus stärker bekämpft werden soll, dann ist das zu begrüßen. Auch die im Antragstext anklingende gesteigerte Aufmerksamkeit für das Problem von importiertem und damit oftmals arabischem Antisemitismus tut Not. Als Staatsanordnung aber, als Punkt- und Basta-Politik, beißt sich auch die vornehmste Art von derartiger Leitkultur in den Schwanz. Der Antisemit ist nämlich nicht dumm. Der Antisemit ist dumm, weil. Hinter diesem Komma beginnt das Politische, der öffentliche Raum. Seine Auflösungserscheinungen hinzunehmen oder zu unterstützen, führt gerade nicht zu einer offeneren Gesellschaft.